LiegenschaftenMit dem Güterausscheidungsvertrag zwischen der Burgergemeinde und Einwohnergemeinde von 1852 verblieben der Burgergemeinde nebst dem Wald auch das offene Land, die Lehengüter, das Burgerheim und wenige Gebäude. Anfangs des letzten Jahrhunderts kamen Liegenschaften durch Ankauf dazu. |



