Entwicklung der Burgergemeinde1798 - 1803 Helvetische Republik: - Ende des Ancien Régime - Volkssouveränität und Rechtsgleichheit als Schlagworte - Das Postulat der Gleichheit wird auf Gemeindeebene nicht konsequent durchgesetzt - Die Munizipalgemeinde existiert neben der Gemeindekammer - Wer hat Anrecht auf die Teilhabe am "Burgergut"?1831 Einführung der liberalen Staatsverfassung: Neben den Einwohnergemeinden (EG) entstehen die Burgergemeinden (BG) Die Bewirtschaftung des Burgergutes gibt immer wieder Anlass zu Auseinander- setzungen zwischen EG und BG1852 Güterausscheidungsvertrag zwischen der EG und der BG: Die Burgergüter werden alleinig durch die Burgergemeinde bewirtschaftet!ab 1960 Der Verkauf von Bauland geht zu Gunsten der Abgabe von Bauland im Baurecht zunehmend zurücki! (1983 Verkauf der letzten Baulandparzelle)heute Die Burgergemeinde versteht sich als öffentlichrechtliche Körperschaft mit einer starken Ausprägung des Dienstleistungscharakters zu Gunsten der Oeffentlichkeit von Burgdorf und Umgebung. Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region um Burgdorf mit einer auf die Langfristigkeit ausgerichteten Betrachtungsweise bestimmt die Handlungsweise der Burgergemeinde! Burgergut heute: 788 ha Wald 142 ha Landwirtschaftsland Pachtbetrieb Lerchenboden 38 ha Pachtbetrieb Sommerhaus 31 ha übriges Pachtland 73 ha
Pflanzland im Einschlag und im Lochbach mit 93 Mietern von Gartenparzellen Gut ein Drittel des Kanalsystems von Burgdorf Historische Liegenschaften: Siechenhaus, Bartholomäuskapelle, Stadtbibliothek ... Mietliegenschaften mit rund 60 Mietverträgen (Zeughausstrasse, Bärenstrasse) Baurechtsverträge mit über 360 Baurechtsnehmern
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