ZugangsbedingungenDie Einsicht in das Archivgut steht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung. Die Einsichtnahme in die Bestände des Burgerarchivs richtet sich nach den Bestimmungen der Gesetzgebung über die Information der Bevölkerung und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
TrägerschaftDas Burgerarchiv wird von der Burgergemeinde Burgdorf getragen.
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