Die BurgergemeindeversammlungDie Burgergemeindeversammlung als oberstes Organ versammelt sich ordentlicherweise zweimal im Jahr zur Behandlung und Genehmigung von Verwaltungsrechnung und Voranschlag sowie zur Wahl ihrer Behördemitglieder (es besteht Amtszeitbeschränkung). Weiter befindet die Gemeindeversammlung u.a. über Burgerrechtsaufnahmen, Änderung von Gemeindereglementen und über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Finanzkompetenz des Burgerrates liegen. |
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Der Burgerrat
Der Burgerrat besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern. Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt alle ihm übertragenen Geschäfte. Der Rat wählt die Mitglieder der Kommissionen, diesen steht ein Burgerrat vor. Es besteht eine Kulturkommission. Nach Bedarf werden Spezialkommissionen geschaffen.
Der Ratspräsident führt die Aufsicht über die gesamte Verwaltung, die in zwei Verwaltungsabteilungen aufgeteilt ist, die Burgerratsschreiberei und Finanzverwaltung einerseits und der Forstbetrieb und Liegenschaften andererseits.
Die Mitglieder des Burgerrates sind: Andreas Grimm (Präsident), Hans Peter Bösiger (Vizepräsident), Erika Friedli-Leisi, Edith Müller-Balsiger, Marianne Born Oesch (nicht auf dem Bild), Christoph Bürgi, Niklaus Hauert, Thomas Mettler (Ratsschreiber), Werner Kugler (Beisitz)
Organigramm Burgerrat 
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